Gesundheit und Pflege – Land zum Wohlfühlen

Starke Strukturen für die Zukunft der Pflege

Mecklenburg-Vorpommern stellt sich dem demografischen Wandel. Mit einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen wächst die Bedeutung von pflegenden Angehörigen, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Wie gestaltet die Landespolitik die Pflegeversorgung zukunftssicher?

Pflegeversorgung in Mecklenburg-Vorpommern: Ambulant vor stationär

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern steigt kontinuierlich. Ende 2023 bezogen fast 140.000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung – das entspricht rund 8,7 Prozent der Bevölkerung. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen in MV werden im familiären Umfeld gepflegt, oftmals sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. Dabei leisten die pflegenden An- und Zugehörigen Herausragendes, allzu häufig auch über die eigenen Kraftreserven hinaus.

Die Pflegeversorgung in MV basiert deshalb auf einem System, das einen ausgewogenen Mix aus professionellen, familiären und ehrenamtlichen Struktur- und Hilfeangeboten beinhaltet. Mecklenburg-Vorpommern hat ein ganzes Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung geschnürt, das von der Förderung im investiven Bereich über die Beratung sowie Unterstützung der Pflegebedürftigen und Entlastung der pflegenden Angehörigen, Aktivitäten zur Fachkräftesicherung bis hin zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege reicht. Gleichzeitig setzen wir auf eine bessere Vernetzung und eine gute Zusammenarbeit aller Akteure im Pflegesystem (Pakt für Pflege in MV).

Zu den Versorgungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zählen:

  • Rund 540 ambulante Pflegedienste sichern die Versorgung in der eigenen Wohnung.
  • Etwa 220 Tagespflegeeinrichtungen ergänzen die häusliche Pflege und sorgen mit vielfältigen Angeboten für Teilhabe und Abwechslung.
  • Mehr als 250 vollstationäre Einrichtungen bieten rund 20.000 Plätze für eine intensive Betreuung in Altenpflegeheimen.
  • Eine stetig wachsende Hospizversorgung begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase (Hospiz MV). 

Für die Suche nach dem passenden Angebot stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Interessierte finden detaillierte Informationen zu Pflegeeinrichtungen sowie Preisvergleichslisten auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. Zudem bieten die Krankenkassen mit Tools wie dem Pflegenavigator oder dem Pflegelotsen praktische Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung.

Generalistische Pflegeausbildung, Schulgeldfreiheit und Karrierechancen

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf eine zukunftsweisende Pflegepolitik, die sowohl die Versorgungsqualität sichert als auch die Attraktivität der Pflegeberufe steigert. Die Ausbildung in der Pflege wurde grundlegend modernisiert und ist schulgeldfrei. Seit 2020 bündelt der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann die Kompetenzen aus der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Diese generalistische Ausbildung ermöglicht einen flexiblen Einsatz in allen Pflegebereichen. Auch die Ausbildung in der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie in den Bildungsgängen Physiotherapie, Ergotherapie, Diätassistenz, und Masseur:in/ medizinischer Bademeister ist vollständig kostenfrei. Für akademische Laufbahnen bieten die Universität Greifswald und die Hochschule Neubrandenburg zudem pflegewissenschaftliche Studiengänge an. Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung sowie zu Pflegeschulen, Zuständigkeiten und Empfehlungen für Praxisanleitende finden Sie hier: Generalistische Pflegeausbildung.

Mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung 2020 ist zudem ein neues Berufsbild für die Pflege entstanden. Durch gesetzliche Neuregelungen erhalten Pflegefachkräfte im Land erweiterte Befugnisse und übernehmen Aufgaben, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren. Dies wertet das Berufsbild auf und entlastet das gesamte Gesundheitssystem.

Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Entlastung für pflegende Angehörige

86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden in MV in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. Die Landesregierung verfolgt deshalb konsequent den Ansatz „ambulant vor stationär“, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können. Darauf richten wir unsere Pflegestrukturen aus. Dazu gehören Pflegesozialplanungen in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sowie die Erarbeitung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte.

Um pflegende Angehörige noch besser zu entlasten, hat das Land ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege mit Mitteln in Höhe von 4,4 Millionen Euro aufgelegt. Gefördert werden Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze – sowohl in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Besonders profitieren sollen dabei Landkreise und kreisfreie Städte, in denen bislang eine Unterversorgung besteht. Kurzzeitpflegeplätze sind insbesondere dann wichtig, wenn Menschen, die regulär zu Hause gepflegt werden, für eine begrenzte Zeit professionell versorgt werden müssen. Das kann bei der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss, aber eben auch, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Landesplan Pflege

Mit dem im Auftrag des Sozialministeriums von Professor Dr. Thomas Klie erstellten Landesplan Pflege wird die aktuelle Pflegesituation in MV analysiert und werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen im Land gegeben.  Als zentrales Zukunftsthema benennt der Landesplan die Weiterentwicklung einer flächendeckenden pflegefachlichen Beratung und Begleitung. Diese soll Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen, Hilfen besser koordinieren und dazu beitragen, eine selbstständige Lebensführung möglichst lange zu erhalten.

Zugleich verfügt das Land über ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Pflegeangebote. Die Landkarte der pflegerischen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat so gut wie keine weißen Flecken. Herausforderungen bestehen vor allem dort, wo Personalengpässe die verfügbaren Angebote begrenzen. Ein Schwerpunkt des Landesplans ist deshalb die Fachkräftegewinnung und -sicherung. 

Darüber hinaus betont der Landesplan, dass leicht zugängliche Beratung und Begleitung zu einem Kernelement der zukünftigen Pflege-Versorgungsstrukturen werden muss, bei denen die Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle spielen. Deshalb setzt die Landesregierung sich auf Bundesebene für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen ein und wird deren Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern zügig vorantreiben.

Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern: Kostenlose Hilfe für Angehörige

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor großen organisatorischen Herausforderungen. Die Fragen reichen von der Einstufung in einen Pflegegrad bis zur Wahl der passenden Wohnform. In dieser Situation bietet Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 19 Pflegestützpunkten ein starkes Auffangnetz. 

Diese Beratungsstellen werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen, den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten getragen und vom Land unterstützt. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für Betroffene und ihre Familien.

Die Vorteile der Pflegestützpunkte auf einen Blick:

  • Individuelle Beratung: Die Mitarbeiter informieren umfassend über staatliche Pflegeleistungen und regionale Strukturen.
  • Kostenlos und neutral: Das Beratungsangebot ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und erfolgt trägerunabhängig. A
  • lltagsunterstützung: Die Experten vermitteln pflegeergänzende Dienste wie die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die beim Einkauf, im Haushalt oder bei Arztbesuchen unterstützt.

Weitere Informationen: Pflegestützpunkte und finanzielle Hilfen 

Entlastungsbetrag und zusätzliche Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern

Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Entlastungsbeitrag. Besonders wertvoll ist diese Hilfe für Personen mit Pflegegrad 1: Sie können diesen Betrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung nutzen. Das Entlastungsgeld bietet somit eine wichtige Chance, zusätzliche Zuschüsse für die tägliche Pflege zu erhalten. Informationen zur Antragstellung bietet das Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Detaillierte Auskünfte zu allen Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen, erhalten Interessierte in den regionalen Pflegestützpunkten. Als ergänzende digitale Ressource dient das Familienportal des Landes, die FamilienInfo MV. Dort finden Sie praktische Zusammenstellungen zu folgenden Themen:

  • Leistungen bei pflegebedürftigen Kindern
  • Übersicht aller Pflegegrade und Pflegearten
  • Informationen zu modernen Wohnformen im Alter

Herausforderung Demenz: Expertise und Hilfe im Flächenland

In Mecklenburg-Vorpommern leben schätzungsweise 40.000 Menschen mit Demenz – eine Zahl, die sich bis 2060 verdoppeln könnte. Um dieser Entwicklung zu begegnen, bündelt das Land eine enorme fachliche Expertise. Zentrale Akteure sind hierbei neben dem Sozialministerium der Landesverband der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen sowie die Universitätskliniken und Hochschulen. 

Seit August 2026 hat Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen Demenzplan. Darin sind die zentralen Herausforderungen im Umgang mit Demenz gebündelt und zehn Handlungsfelder für eine bessere Unterstützung, Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Nahestehenden benannt. 

Der Landes-Demenzplan wurde im Rahmen des Pakts für Pflege initiiert und unter Koordination des Sozialministeriums und der Landesfachstelle Demenz Mecklenburg-Vorpommern (angesiedelt bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft MV) gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Gesundheit und Pflege, den kommunalen Landesverbänden, dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, dem wissenschaftlichen Expertenbeirat Demenz und dem Landesseniorenbeirat erarbeitet. Auch Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen wurden in den Prozess einbezogen.

Im Zentrum des Demenzplans stehen zehn miteinander verbundene Handlungsfelder:

  1. Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  2. Gesundheitsförderung und Prävention
  3. Ganzheitliche Versorgung
  4. Informations-, Beratungs- sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote
  5. Unterstützung für Nahstehende von Menschen mit Demenz
  6. Wohnen
  7. Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune
  8. Demenz und Netzwerkarbeit
  9. Menschen mit Demenz in stationärer Krankenhausbehandlung
  10. Monitoring, Grundlagen- und Versorgungsforschung

Zur Pressemitteilung: Erster Landes-Demenzplan für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt 

Geriatrische Versorgung

Für ein gesundes Älter werden und ein gutes Leben auch im höheren Lebensalter hat das Land zuletzt auch den Geriatrieplan des Landes vollständig überarbeitet, erweitert und an die neue Versorgungssituation angepasst.  Neben konkreten Handlungsempfehlungen für die Akteure im Bereich der spezialisierten Medizin für ältere Menschen umfasst der neu aufgelegte Plan auch übergeordnete strategische Ziele für die geriatrische Versorgung in MV bis in das Jahr 2040. Einen Schwerpunkt des neuen Plans bildet die bessere Verzahnung von Prävention, Akutmedizin, Rehabilitation und palliativen Angeboten. Ein eigenes Kapitel widmet der Geriatrieplan zudem erstmals auch telemedizinischen Angeboten, von denen insbesondere mobilitätsbeeinträchtige oder besonders ländlich lebende Personen profitieren. Der Geriatrieplan steht untenstehend zum Download bereit und kann an gleicher Stelle auch als Druckexemplar bestellt werden. 

Ganz konkrete Alltagsunterstützung gibt es in MV außerdem durch die GeriCoaches: Eine Besonderheit in der regionalen Versorgung Demenzerkrankter sind die GeriCoaches. Aktuell unterstützen 67 dieser spezialisierten Fachkräfte betroffene Familien in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Beratung zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungen
  • Durchführung von Angehörigenschulungen und häuslichen Anleitungen
  • Organisation von Helferkreisen und lokalen Unterstützungsangeboten
  • Vermittlung von medizinischem Basiswissen und Kommunikationstechniken

Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Interessierte direkt beim Landesverband der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Anerkennung und Würdigung der Pflege: Altenpflegepreis und Pflegemedaille

In der Pflege leisten sowohl beruflich Beschäftigte als auch pflegende Angehörige tagtäglich Herausragendes. Mecklenburg-Vorpommern macht dieses Engagement sichtbar und würdigt besondere Verdienste durch gezielte Auszeichnungen:

  • Der Altenpflegepreis: Dieser Preis zeichnet innovative Projekte aus, die die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegenden nachhaltig verbessern. Er rückt fachlich herausragende und Beispiel gebende Projekte in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Projekte sollen zeigen, wie trotz des wachsenden Personalmangels eine angemessene pflegerische Versorgung sichergestellt und man den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann.
  • Die Pflegemedaille des Landes: Ab dem Jahr 2026 verleiht Sozialministerin Stefanie Drese erstmals diese landeseigene Auszeichnung. Sie würdigt insbesondere den unermüdlichen Einsatz pflegender Angehöriger, die ihre Familienmitglieder mit großem Herzblut zu Hause betreuen.

Pressemitteilung zur Preisverleihung 2026: Altenpflegepreis des Landes 2025 geht an Stralsunder Projekt zur Krisenvorsorge

Pressemitteilung zur erstmaligen Verleihung der Landes-Pflegemedaille: Neue Pflegemedaille des Landes würdigt Verdienste von pflegenden Angehörigen  

Details zum Bewerbungsverfahren und zu den Nominierungskriterien sind demnächst auf den Seiten des Sozialministeriums abrufbar.

Pakt für Pflege: Gemeinsam die Versorgung der Zukunft gestalten

Der Pakt für Pflege wurde von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses im Mai 2024 auf Initiative von Ministerin Drese beschlossen. Das Ziel: Alle Akteure – von den Pflegekassen und Anbietern über Wohlfahrtsverbände bis hin zu Kommunen – arbeiten an einem Tisch zusammen, um in gemeinsamer Verantwortung die pflegerische Versorgung im Land nachhaltig zu sichern. 

Der Pakt trägt bereits konkrete Früchte. Im Bereich der Ausbildung wurde ein neuer Leitfaden entwickelt, um Ausbildungsabbrüche besser zu verstehen und zu verhindern. Zudem startete eine Initiative zur Anwerbung internationaler Fachkräfte: In Städten wie Neubrandenburg, Stralsund und Ludwigslust finden bereits regelmäßige Informationsveranstaltungen mit der Bundesagentur für Arbeit und dem LAGUS statt. Parallel dazu koordiniert eine Arbeitsgruppe die Erstellung des ersten eigenen Demenzplanes für Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Infos: https://mecklenburg-vorpommern.de/seite/pakt-fuer-pflege 

Das Wohn- und Teilhabegesetz: Modernes Wohnen und starker Schutz

Ein Meilenstein für die Pflegepolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist die Weiterentwicklung des bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) zum modernen Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V). Mit dem Landtagsbeschluss Ende 2025 wurden die Weichen für eine zeitgemäße, rechtssichere und praxisnahe Gestaltung unterschiedlicher Wohnformen gestellt.

Das neue Gesetz rückt die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen konsequent in den Mittelpunkt. Zum WoTG M-V 

Das WoTG ordnet den Anwendungsbereich neu und öffnet sich für innovative Versorgungsformen. Künftig werden unter anderem folgende Wohnformen rechtlich klar erfasst:

  • Tageshospize
  • Anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften (inklusive Intensivpflege)
  • Anbieterverantwortetes alternatives Wohnen

Durch verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen wird die staatliche Aufsicht flexibler gestaltet. Das sichert die Wohnqualität, schafft aber gleichzeitig Raum für neue pflegerische Konzepte.

Ein zentrales Anliegen des Ministeriums war die Entschlackung der Verwaltung. Durch den Abbau von Doppelstrukturen – etwa bei den Prüfungen durch die Ordnungsbehörden und den Medizinischen Dienst – wird der administrative Aufwand spürbar reduziert.

Gleichzeitig stärkt das WoTG den Verbraucherschutz durch:

  • Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte in allen Einrichtungen.
  • Erweiterte Regelungen für ambulante und alternative Wohnformen.
  • Interkulturelle Öffnung, um der Vielfalt der Gesellschaft gerecht zu werden.

Die Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte agieren künftig noch stärker beratend, während sie weiterhin die Einhaltung der hohen gesetzlichen Standards prüfen.

Weitere Informationen: Extraseite Wohnformen- und Teilhabegesetz 

Laden...

Laden...

Laden...

Laden...

FAQ

Zuständigkeit

Hausanschrift

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEpoststelle@sm.mv-regierung.de+49 385 5880+49 385 58819700

Laden...