Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V)
Das Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) schafft moderne, Regelungen für unterschiedliche Pflege- und Betreuungswohnformen in MV.

Das Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) hat den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Es ersetzt das vormalige Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) und berücksichtigt nun auch die mittlerweile noch individueller gewordene Lebensgestaltung und die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen
Dazu erfolgt im neuen Gesetz eine Neuordnung des Anwendungsbereiches. Aufgenommen wird das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft einschließlich der Intensivpflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen. Gleichzeitig werden verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen gebildet, die in unterschiedlicher Intensität der Aufsicht der zuständigen Behörde einschließlich ihrer Beratungs- und Prüftätigkeit unterliegen.
Gleichzeitig werden verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen gebildet, die in unterschiedlicher Intensität der Aufsicht der zuständigen Behörde einschließlich ihrer Beratungs- und Prüftätigkeit unterliegen. So werden die Wohnqualität gesichert und mehr Spielräume für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung gesichert.
Wir sichern damit die Wohnqualität und schaffen mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung.
Außerdem stärkt das WoTG M-V den Verbraucherschutz für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Sie stehen künftig noch stärker im Fokus. Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung. Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.
Informationen im Überblick
Das Wohnformen- und Teilhabegesetz legt unter anderem fest, welche Voraussetzungen für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung oder Räumlichkeit vorliegen müssen und dass diese regelmäßig – angekündigt oder unangekündigt – geprüft werden. Für die Einhaltung des Gesetzes sind die Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungsbehörde zuständig. Zu den Aufgaben der Heimaufsichten gehören die jährlichen Prüfungen der Pflegeeinrichtungen und Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe.
Das ehemalige EQG M-V wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 angepasst und weiterentwickelt. So werden die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigt.
Sie finden den vollständigen Gesetzestext unter der folgenden Adresse: landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV0000714A