Richtlinien, Formulare und Hinweisblätter
Die folgenden Dokumente informieren Sie über die aktuellen Förderinstrumente der Regionalbeiräte und machen Ihnen die Einreichung von Projektideen möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt bereits seit Beginn der Förderperiode 2000 - 2006 eine Regionalisierung der maßgeblich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gestützten Arbeitsförderung des Landes. Diese Regionalisierung wird auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2021 - 2027 fortgesetzt.
Vier partnerschaftlich zusammengesetzte Regionalbeiräte in den Teilregionen Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern gestalten wesentliche Teile der Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit.
Auf der Grundlage regionaler Handlungskonzepte und konkreter Auswahlkriterien entscheiden die Regionalbeiräte darüber, welche Projekte die höchsten Effekte für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung sowie die Regional-, Struktur- und Wirtschaftsentwicklung erwarten lassen und deshalb finanziell gefördert werden.
Diese Regionalisierungsstrategie basiert vor allem auf der Erfahrung, dass die Akteure vor Ort aufgrund ihrer räumlichen Nähe das größte Wissen über die sozio-ökonomischen Spezifika in den verschiedenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns besitzen und daher zielgenauer als aus Landesperspektive handelnde Institutionen chancenreiche Anknüpfungspunkte für nachhaltige Projekte bestimmen können.
Die Zusammenstellung über die „Fördermöglichkeiten in M-V durch die Regionalbeiräte in der ESF-Plus-Förderperiode 2021-2027“ gibt einen kompakten Überblick über die Förderinstrumente und deren anzuwendende Richtlinien, stellt ausgewählte Förderbeispiele vor und informiert über die Zusammensetzung und Sitzungstermine der Regionalbeiräte. Detaillierte Informationen zu Ansprechpartner:innen sowie Einreichungsterminen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Regionalbeiräte Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte bzw. Vorpommern sowie auf den unten angefügten Hinweisblättern.